2. Am 28. Juni 2016 erteilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer 2 eine kleine Baubewilligung für die Vergrösserung der Küche der Erdgeschosswohnung Süd und die Sanierung des Eingangsbereichs zur Wohnung Nord. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hatte mit Verfügung vom 11. April 2016 dafür die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1 erteilt. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 1/15 BVD 120/2021/31