Damit könne verhindert werden, dass keine weiteren Flächen versigelt werden müssten. Die Gemeinde wird im Rahmen des Wiederherstellungsverfahrens Gelegenheit haben, diesem Lösungsansatz weiter nachzugehen. Damit kann die Streitsache zwischen den Verfahrensbeteiligten womöglich gütlich gelöst und weitere aufwändige Wiederherstellungsverfahren vermieden werden.