Es rechtfertigt sich daher, der Gemeinde die Sache zur Weiterbehandlung zurückzuweisen. Sie hat im Wiederherstellungsverfahren die Frage der Baubewilligungspflicht der bereits eingebauten «Velo-Box» zu klären und die diesbezüglichen Anträge der Beschwerdeführerin in der Baupolizeianzeige vom 5. September 2019 zu behandeln. Wird die Baubewilligungspflicht für die «Velo-Box» bejaht, ist über das vorsorglich eingereichte Baugesuch der Beschwerdegegnerschaft für den Einbau der «Velo-Box» und eine allfällige Wiederherstellung zu entscheiden; wird die Baubewilligungspflicht verneint, ist auf eine Wiederherstellungsverfügung – eine Störung der öffentlichen Ordnung vorbehalten (Art.