Es ist absolut üblich und nicht baubewilligungspflichtig, dass in Autounterständen nebst Autos auch private Velos, Gartengeräte, Werkzeuge, Altstoffe, kleinere Mengen Brennholz etc. aufbewahrt werden. Die von der Nachbarin behauptete Umnutzung zu einer Werkstatt und damit die Baubewilligungspflicht sind nicht ersichtlich. Im Hinblick auf die beabsichtigte Wohnsitznahme soll laut Baugesuch das Lagergut ordentlicher als heute aufbewahrt werden. Schränke und Gestelle konnten und können weiterhin baubewilligungsfrei eingebaut werden. 14 Vgl. pag. 44 der Vorakten zum Baupolizeiverfahren Nr. 12094