Ihr Rechtsschutz ist aber vollständig gewährleistet. Wie in der Stellungnahme des Regierungsstatthalters vom 5. Mai 2020 festgehalten, können Sie einen anfechtbaren, kostenpflichtigen Entscheid des Regierungsstatthalters zur Baubewilligungspflicht und zu den zu treffenden Baupolizeimassnahmen verlangen. Bitte teilen Sie uns innert 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens deshalb schriftlich mit, ob Sie eine Verfügung des Regierungsstatthalters begehren. (…).»