d) Die Beschwerdeführerin hat mit ihrer Baupolizeianzeige vom 5. September 2019 ein Verfahren in Gang gesetzt. Gegenstand der baupolizeilichen Anzeige der Beschwerdeführerin war unter anderem die Nutzung der asphaltierten Flächen oberhalb des Chalets auf der Parzelle Nr. I.________ (vgl. Erwägung 2c). Diesbezüglich beantragte die Beschwerdeführerin die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sowie den Erlass eines Verbots, Autos und andere Gegenstände abzustellen oder sonst wie widerrechtlich zu nutzen. Betreffend die Parzelle Nr. I.________ hat die Gemeinde jedoch keine Verfügung erlassen, sondern im Schreiben vom 30. November 2020 Folgendes festgehalten: