die Anträge der Beschwerdeführerin auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und auf Erlass eines Benutzungsverbots im Raum. Bezüglich dieses Anzeigepunkts stellte sich in erster Linie die Frage, ob die asphaltierten Flächen Teil der öffentlichen Strasse sind und darauf das Abstellen von Autos und Material zulässig ist. 3. Feststellungsverfahren nach Art. 48 Abs. 2 Bst. a BewD