b) Hinsichtlich des ersten Rügepunkts, d.h. der widerrechtlichen Nutzung des Autounterstands auf der Parzelle Nr. K.________, reichte die Beschwerdegegnerschaft mit Eingabe vom 20. Dezember 2019 ein nachträgliches Baugesuch ein. Dazu erklärte sie in der Eingabe vom 20. Dezember 2019, sie beabsichtige, ca. die Hälfte der Garagenfläche anderweitig zu nutzen, namentlich zur Lagerung von Baumaterialien wie beispielsweise Holz und Ziegel sowie als Lagerplatz für Sportgeräte.