b) Die Beschwerdeführerin hat sich mit Schreiben vom 20. Dezember 2019 als Anzeigende im vorinstanzlichen Baupolizeiverfahren als Partei beteiligt und ist mit ihren Anträgen unterlegen. Sie ist daher formell beschwert. Die Beschwerdeführerin ist zudem Nachbarin der Parzellen Sigriswil Nr. I.________ und Nr. K.________ und damit durch die angefochtene Verfügung auch materiell beschwert.7 Sie ist somit zur Beschwerde legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Verfahrensrechtliche Ausgangslage im Baupolizeiverfahren