Bezüglich der teilweisen Umnutzung der Garage beantragte die Beschwerdegegnerschaft eine Baubewilligung nach Art. 24a RPG2. Das entsprechende Baugesuchsformular 1.0 sowie das Formular «Bauen ausserhalb der Bauzone (BaB)» legte die Beschwerdegegnerschaft ihrem Schreiben vom 20. Dezember 2019 als Beilagen bei. Gleichzeitig reichte die Beschwerdegegnerschaft ihrerseits eine baupolizeiliche Anzeige wegen möglicherweise nicht bewilligten Bauten auf der Parzelle Nr. M.________ der Beschwerdeführerin ein. Mit Schreiben vom 9. Januar 2020 bestätigte die Gemeinde den Eingang des nachträglich eingereichten Baugesuchs und eröffnete unter der Verfahrensnummer 938/080- 2019 ein Baugesuchsverfahren.3