4. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2019 nahm die Beschwerdegegnerschaft zur baupolizeilichen Anzeige Stellung. Bezüglich der bestehenden Einbaubox verlangte die Beschwerdegegnerschaft, es sei zu prüfen, ob diese bauliche Erweiterung baubewilligungspflichtig sei. Falls die Gemeinde zum Schluss komme, dass es eine Bewilligung brauche, reiche sie für die Einbaubox ein nachträgliches Baugesuch ein. Bezüglich der teilweisen Umnutzung der Garage beantragte die Beschwerdegegnerschaft eine Baubewilligung nach Art.