3. In der Folge eröffnete die Gemeinde betreffend die Parzelle Nr. K.________ ein baupolizeiliches Verfahren. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 22. November 2019 gewährte die Gemeinde der Beschwerdegegnerschaft die Möglichkeit, sich zur baupolizeilichen Anzeige zu äussern oder ein nachträgliches Baugesuch für die bestehende Einbaubox und für die teilweise Umnutzung der Garage einzureichen. In der gleichen Verfügung drohte die Gemeinde der Beschwerdegegnerschaft an, falls sie weder eine Stellungnahme noch ein nachträgliches Baugesuch einreiche, werde sie bis zum August 2020 entsprechende Wiederherstellungsmassnahmen verfügen.