«1. Der rechtmässige Zustand auf den Parzellen Sigriswil Gbbl. Nrn. K.________ und I.________ ist von den Grundeigentümern E.________ und G.________ wieder herzustellen. 2. Die Wiederherstellung hat sowohl im vollständigen Rückbau sämtlicher nicht bewilligter Elemente im Bereich des als offener Autounterstand bewilligten Neubaus (insbesondere im Rückbau des geschlossenen Raums) als auch in der vollständigen Räumung sowohl des Materiallagers und der mutmasslichen Werkstatt als auch der asphaltierten Flächen oberhalb des Chalets und vor dem Autounterstand innert kurzer Frist zu erfolgen. 3. Weiter sei es den Grundeigentümern E.________ und A._