Auf dem Grundstück Nr. I.________, das südwestseitig an den F.________weg grenzt, befindet sich oberhalb des Wohnhauses der Beschwerdegegnerschaft eine rund 22 m2 grosse asphaltierte Fläche. Auf der gegenüberliegenden Strassenseite liegt das Grundstück Nr. K.________, auf dem sich ein Autounterstand mit einem vorgelagerten Asphaltplatz befindet. Der Autounterstand wurde in den Hang gebaut. Mit einer Länge von 7.50 m und einer Breite von 5.30 m ist der Autounterstand für zwei Autoeinstellplätze ausgelegt. Die