1. Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner (nachfolgend Beschwerdegegnerschaft) sind Eigentümer der Grundstücke Sigriswil Grundbuchblatt Nr. I.________ und Nr. K.________, die sie im Jahr 2017 gekauft haben. Die Grundstücke liegen am nordwestlichen Dorf-rand von Merligen in der Landwirtschaftszone. Zu den Grundstücken führt der F.________weg. Dieser endet bei den Grundstücken Nr. I.________ und Nr. K.________ als Sackgasse. Beim F.________weg handelt es sich um eine schmale, rund 350 m lange, parzellierte öffentliche Strasse. Auf dem Grundstück Nr. I.___