f) Die Gemeinde verlangte die Einreichung des Baugesuchs entsprechend den Plänen vom 7. August 2020 innert 30 Tagen nach Rechtskraft dieser Verfügung, spätestens jedoch bis 30. Mai 2021. Diese Frist ist während dem Beschwerdeverfahren abgelaufen und ist daher von Amtes wegen neu angesetzt werden. Die von der Gemeinde angesetzte Frist für die spätestens zu erfolgende Einreichung dieses Baugesuchs betrug rund zwei Monate ab Datum des Entscheids. Dies erscheint angemessen, weshalb die Frist neu auf den 15. November 2021 angesetzt wird. 7. Zusammenfassung und Kosten