Dies ist auch nicht der Fall: Im Vergleich zu dem von der Gemeinde als bewilligungsfähig beurteilten Zustand gemäss Plänen vom 7. August 2020 wird mit den nun vorgenommenen, über diese Pläne vom 7. August 2020 hinausgehenden Änderungen keine Verbesserung der Wohnqualität erreicht und aufgrund des Verlusts der typischen Merkmale dieser Fassaden die Gesamtwirkung dieses Gebäudes geschmälert.