Den nachvollziehbaren Ausführungen des kommunalen Fachausschusses folgend entsteht durch diese wesentlichen Veränderungen eine Lochfassade. Entgegen den Vorgaben der Gemeinderätlichen Richtlinien zur Wohnsiedlung A.________strasse der Strukturerhaltungszone E1 (S. 2) sind die Bandreihen auf der Ostseite damit nicht mehr ablesbar. Die strukturbildenden Merkmale der Fassade und damit der ursprüngliche Charakter des Gebäudes gingen mit dieser Sanierung komplett verloren. Es kann nicht von einer Erneuerung oder Entwicklung der typischen, strukturbildenden Merkmale und schon gar nicht von einer Erhaltung dieser Merkmale gesprochen werden.