mass-gebend ist) im nun realisierten Zustand gemäss der ersuchten Projektänderung vom 4. Dezember 202013 stark verändert. Dies scheint auch die Beschwerdeführerin nicht zu bestreiten. Diese Veränderungen (andere Farbgebung, keine differenzierte Farbgebung, feinkörnige Struktur, flächige Aussendämmung, durchlaufende Fensterbretter, keine Rücksprünge bei den Fassadenbändern bzw. keine Absetzung der Elemente zwischen den Fenstern) betreffen prägende Merkmale der Fassade und verleihen dem Gebäude einen völlig neuen Charakter. Den nachvollziehbaren Ausführungen des kommunalen Fachausschusses folgend entsteht durch diese wesentlichen Veränderungen eine Lochfassade.