Sie bezwecke die Erhaltung der siedlungstypischen Bauweise. Diese Siedlungen hätten zum Teil einen sehr unterschiedlichen Charakter. Dieser Bestand solle bei einem Bauvorhaben möglichst erhalten bleiben und die Planer sollten darauf Rücksicht nehmen. Bei der Beurteilung von Gesuchen werde jedes betroffene Gebäude einzeln beurteilt. Dabei werde versucht prägende Elemente – wie beispielsweise horizontale / vertikale Bänder (Fenster, Balkone, Aufzüge u.a.), grobe Verputze, besondere Strukturen, Dachformen usw. – zu erhalten und zu übernehmen.