In der Stellungnahme vom 30. April 2021 ergänzt die Gemeinde, die Strukturerhaltungszonen in der Gemeinde würden seit 1993 in der heutigen Grösse bestehen. 1999 seien die Gemeinderätlichen Richtlinien erarbeitet und ab da für die Beurteilung von Baugesuchen hinzugezogen worden. Diese seien als Ergänzung zu den Vorgaben im Baureglement gedacht und würden der besseren Beurteilung von Bauvorhaben in den Strukturerhaltungszonen dienen. Die Richtlinien seien seither mehrmals aktualisiert worden. Die Zone bezwecke die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung der typischen, strukturbildenden Merkmale, welche die einzelnen Gebiete präge. Sie bezwecke die Erhaltung der siedlungstypischen Bauweise.