Durch die flächige Isolierung entsteht eine Lochfassade. Dies entspricht nicht den «Gemeinderätlichen Richtlinien» zum Strukturerhaltungsgebiet zur Wohnsiedlung A.________strasse, wonach die Bandreihen auf der Vor- und Rückseite klar ablesbar bleiben müssen. Der Umgang mit der nicht plangemässen Ausführung ist in erster Linie eine baupolizeiliche Angelegenheit. Da die Abweichung nicht lediglich die Farbgebung betrifft, sondern ganz wesentlich auch die Fassadenstruktur betrifft, kann die nicht plangemässe Ausführung aus Sicht des Fachausschusses nicht durch eine Collage (übermalen) korrigiert werden.»