- Die Zone ist dem Wohnen, den für die Quartierversorgung nötigen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, kleinen Büros und Praxen vorbehalten. - Bauliche Veränderungen und Erweiterungen im Bereich der Fassaden, Balkone, Dächer, Zugänge und Grünflächen sind gestattet, wenn sie die Wohnqualität verbessern und dadurch die Gesamtwirkung nicht geschmälert wird. - Die Erstellung neuer An- und Kleinbauten ist für gemeinsame Anlagen möglich. - L.________strasse und M.________strasse (ausgenommen Mehrfamilienhäuser) und N.________weg: Wohnraumerweiterungen im Bereich Sockelgeschoss, Balkon 1. und 2. OG sind erlaubt.