Bei baulichen Erweiterungen, die den bestehenden Grenzabstand verkleinern, muss der angrenzende Nachbar zustimmen. 3 Die Erstellung neuer eingeschossiger An- und Nebenbauten ist für gemeinsame Anlagen möglich. Gemäss dem geltenden Zonenplan umfasst die Strukturerhaltungszone E1 ein grösseres Gebiet im Bereich der A.________strasse, der I.________strasse, der J.________strasse sowie der K.________strasse (vgl. Auszug aus dem Geoportal, Beilage 5 der Beschwerde). c) Das bereits verabschiedete, aber vom AGR noch nicht genehmigte Baureglement (E-GBR) enthält zu den Strukturerhaltungszonen sowie zur hier betroffenen Strukturerhaltungszone E1 folgende Bestimmung: