b) Die Beschwerdeführerin hat denn auch am 15. Juli 2020 ein Baugesuch eingereicht, welches u.a. die Sanierung dieser strittigen Fassaden umfasste. Im Verlaufe des Verfahrens reichte sie mehrmals angepasste Pläne ein (Pläne vom 7. August 2020, Pläne vom 16. Oktober 2020, Pläne vom 16. November 2020 und Pläne vom 4. Dezember 2020). Es handelte sich dabei um Projektänderungen während des Baubewilligungsverfahrens im Sinne von Art. 43 BewD4, wobei das geänderte Projekt jeweils an die Stelle des ursprünglichen Projekts trat und das ursprüngliche Gesuch im Umfang der Änderungen als zurückgezogen galt.5