Mit Eingabe vom 12. April 2021 reichte die Beschwerdeführerin eine Vertretungsermächtigung nach. Mit Verfügung vom 22. April 2021 stellte das Rechtsamt fest, dass diese Ermächtigung gemäss GRUDIS-Informationen hinsichtlich zweier Unterschriften nicht vollständig ist. Die Beschwerdeführerin wurde daher nochmals aufgefordert, dem Rechtsamt die entsprechend ergänzte beziehungsweise korrigierte Vertretungsermächtigung einzureichen. Am 30. April 2021 reichte die Beschwerdeführerin die nötigen Ermächtigungen nach.