5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Gleichzeitig stellte das Rechtsamt mit Verfügung vom 7. April 2021 fest, dass die im Namen der Stockwerkeigentümergemeinschaft A.________ eingereichte Beschwerde nur von drei Mitgliedern dieser Gemeinschaft unterzeichnet worden sei. Es wies die Beschwerdeführerin darauf hin, dass sich die Stockwerkeigentümergemeinschaft zwar von einzelnen Stockwerkeigentümern vertreten lassen kann, hierzu jedoch eine entsprechende Ermächtigung der Gemeinschaft nötig ist.