4. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 30. März 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Dabei führt sie aus, dass sie die Sistierung des Baugesuchs akzeptiere. Sie anerkenne jedoch die Forderung nach einem Rückbau der Elemente c, d, e und f nicht; diese Wiederherstellungsforderungen seien nicht rechtmässig, würden daher in Frage gestellt und mit dieser Beschwerde angefochten. Daraus lässt sich sinngemäss schliessen, dass sich die Beschwerdeführerin nicht gegen die Baueinstellung (Ziff.