Die Fensterbretter sind durchlaufend (horizontale Gliederung) auszuführen. e) Die festen Elemente zwischen den Fenstern sind min. 50 mm von der Brüstung und Sturz in die Tiefe abzusetzen. f) Die Oberfläche dieses Elementes hat sich in der Struktur und Farbe von der Fassade abzuheben (Materialisierung / Farbe und Körnung).»