Die Umsetzung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hat innert 30 Tagen nach rechtskräftigem Bauentscheid zu beginnen und muss innert 180 Tagen abgeschlossen sein. 4. Sollte die Bauherrschaft bis zum 30. Mai 2021 kein Baugesuch einreichen, ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Die widerrechtlich erstellte Baute/Anlage ist innert 180 Tagen nach Rechtskraft dieser Verfügung vollständig zurück zu bauen und der rechtmässige Zustand ist vollumfänglich wiederherzustellen (Gliederung und Materialisierung wie vor der Baueingabe vom 15. Juli 2020). 5. [Strafandrohung] 6. [Androhung der Ersatzvornahme] 7. [Kosten] 8. [Rechtsmittelbelehrung]»