«1. Sämtliche Bauarbeiten sind nach Art. 46 Abs. 1 Baugesetz (BauG) sofort einzustellen bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung. 2. Diese Verfügung ist sofort vollstreckbar. 3. Der Bauabteilung Worb ist innert 30 Tagen nach Rechtskraft dieser Verfügung, spätestens jedoch bis 30. Mai 2021, im Sinne der Erwägungen (Buchstabe a-f) eine überarbeitete und detaillierte Baueingabe für die Fassadensanierung Ost, Nord und Süd einzureichen. Die Umsetzung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hat innert 30 Tagen nach rechtskräftigem Bauentscheid zu beginnen und muss innert 180 Tagen abgeschlossen sein.