Die Baupolizeibehörde sieht sich deshalb gezwungen, der Bauherrschaft eine entsprechende Verfügung auszustellen. Die Verfügung zu Herstellung des rechtmässigen Zustands und zugleich Sistierung des titelerwähnten Baugesuches wird voraussichtlich Ende Januar 2021 erfolgen. Selbstverständlich steht es Ihnen offen, den Aufforderungen gemäss Mail vom 27. November 2020 nachzukommen und die geforderten Massnahmen planerisch sowie in einem Farb- und Materialkonzept zu dokumentieren (einzureichen im Doppel).» 3. Am 26. März 2021 erliess die Gemeinde eine Verfügung und ordnete darin Folgendes an: