« Am 26. November 2020 haben wir Ihnen die Umsetzungsmassnahmen und Anforderungen der Baupolizeibehörde Worb, auf Ihren Wunsch hin, per Mail eröffnet. Mit Mail vom 1. Dezember 2020 haben Sie zu obgenannten Anforderungen Stellung genommen, uns die Stellungnahme des GU zur Kenntnis gebracht und uns überarbeitet Pläne in Aussicht gestellt. Die erneut angepassten Pläne hat die Bauabteilung am 4. Dezember 2020 im Doppel, per Post erhalten. Die Überprüfung der Planunterlagen hat ergeben, dass keine der in der Mailnachricht vom 26. November 2020 geforderten Anpassungen und Anforderungen planerisch umgesetzt worden ist.