Die Baupolizei Worb erwartet alle nötigen Pläne, Materialisierungsvorschläge innert Wochenfrist, bis spätestens 4. Dezember 2020, zur Prüfung. Sobald diese genehmigt / akzeptiert sind, sind diese durch die Bauherrschaft grossflächig zu bemustern. 4. Sollte die Bauherrschaft eine Erörterung der obengenannten Bedingungen wünschen, verschliesst sich die Bauabteilung diesem Wunsch nicht.» Am 4. Dezember 2020 reichte die Beschwerdeführerin erneut überarbeitete Pläne ein. Mit Mail- Nachricht vom 15. Dezember 2020 orientierte die Gemeinde die Beschwerdeführerin wie folgt: