- Die Fassaden sind mit einem grobkörnigen Fassadenabrieb, möglichst nahe dem ursprünglichen Bestand, mindestens jedoch Korngrösse 10 mm auszuführen. - Die Fensterbretter sind durchlaufend (horizontale Gliederung) auszuführen. - Die festen Elemente zwischen den Fenstern sind min. 50 mm von der Brüstung und Sturz in der Tiefe abzusetzen. - Die Oberfläche dieses Elements hat sich in der Struktur und Farbe von der Fassade abzuheben (Materialisierung / Farbe und Körnung). 3. Die Baupolizei Worb erwartet alle nötigen Pläne, Materialisierungsvorschläge innert Wochenfrist, bis spätestens 4. Dezember 2020, zur Prüfung.