«1. Die Baupolizei Worb wird auf Ihren Wunsch hin und der signalisierten Bereitschaft zur Umsetzung der geforderten Anpassungen vorerst auf die Ausstellung einer Wiederherstellungsverfügung verzichten. 2. Die Baupolizei Worb erwartet die Umsetzung folgender Punkte: - Umsetzung der Sanierung gemäss den eingereichten Fassadenplänen. - Die Fassadengliederung und Gestaltung ist mit einem Ausführungsplan (Schnitt 1:20) vor der Anpassung aufzuzeigen und von der Bauabteilung zu genehmigen. - Die Fassaden sind mit einem grobkörnigen Fassadenabrieb, möglichst nahe dem ursprünglichen Bestand, mindestens jedoch Korngrösse 10 mm auszuführen.