Auf telefonische Anfrage erteilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mündlich die Zustimmung für die vorzeitige Sanierung der Ost-, Nord- und Südfassaden entsprechend den eingereichten Plänen vom 7. August 2020. Anlässlich eines Ortstermins vom 10. November 2020 stellte die 1/16 BVD 120/2021/28