Zudem handelt es sich bei der Abschrankung um eine geringfügige Anlag, die aufgrund ihrer Grösse aus über 50 m Distanz nicht besonders auffällt. Eine gewisse Auffälligkeit ergibt sich höchstens aus der orangen Farbe. Allerdings fällt die Campingsaison mit der Vegetationszeit zusammen, so dass die Sichtbarkeit des orangen Zauns durch die dannzumal grünen Gebüsche noch stärker eingeschränkt sein dürfte.11 Insgesamt besteht somit zwar eine Sichtverbindung zur Abschrankung, die entsprechende Beeinträchtigung hat jedoch nicht genügend Gewicht, um eine hinreichende Betroffenheit zu begründen.