Darüber hinaus macht der Beschwerdeführer geltend, er sei auch als regelmässiger Nutzer des nördlichen Stegs von der Sperrung besonders betroffen. Er bezahle denselben hohen Mietzins, ohne den Steg als Einstieg zum Baden im Neuenburgersee nutzen zu können. Offen bleibe einzig der mittlere Steg, der nun aber hoffnungslos überfüllt sein werde, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Situation. d) Zur Diskussion steht die Abschrankung des nördlichen Badestegs in den Neuenburgersee. Bei der Abschrankung handelt es sich um einen orangen Zaun. Der Zaun besteht vermutlich aus