1/8 BVD 120/2021/23 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerin stellt in ihrer Stellungnahme vom 1. April 2021 den Antrag, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Aus der Begründung der Stellungnahme ergibt sich, dass sie zudem eventualiter die Abweisung der Beschwerde beantragt. Die Gemeinde Gampelen beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. April 2021 die Abweisung der Beschwerde.