2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 15. März 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt, die Verfügung vom 11. Februar 2021 sei aufzuheben und es sei die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens und materiellen Prüfung der baupolizeilichen Anzeige vom 21. Dezember 2020 an die Gemeinde zurückzuweisen. Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich, dass nur der nördliche Steg beziehungsweise dessen Abschrankung Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens sein soll.