3. Die Verfahrenskosten von CHF 500.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - E.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Gampelen, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Mail, zur Kenntnis - Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG), z.H. Frau F.________, per Mail, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat