Darüber hinaus macht der Beschwerdeführer geltend, er sei auch als regelmässiger Nutzer des südlichen Stegs von der Sperrung besonders betroffen. Er bezahle denselben hohen Mietzins, ohne den Steg als Einstieg zum Baden im Neuenburgersee nutzen zu können. Offen bleibe einzig der mittlere Steg, der nun aber hoffnungslos überfüllt sein werde, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Situation. d) Zur Diskussion steht die Abschrankung des südlichen Badestegs in den Neuenburgersee. Die Abschrankung besteht einerseits aus zwei zwischen Pflöcken montierten Querbalken und andererseits einige Meter dahinter aus einem Lattenzaun (vertikale Latten mit gut lattenbreiten