Dieses Protokoll wurde den Parteien des Baubewilligungsverfahrens sowie den weiteren Teilnehmenden des Bereinigungsgesprächs zugestellt und lediglich von der protokollführenden Person unterzeichnet. Diese protokollierte Verpflichtung zur (regelmässigen) Felssäuberung hat schliesslich keinen Eingang in den Gesamtentscheid vom 30. Dezember 2008 gefunden, weder als Auflage noch in anderer Form (z.B. als Bedingung).