Mit Verfahrensprogramm vom 14. August 2007 zog das Regierungsstatthalteramt Interlaken deshalb die Abteilung Naturgefahren als zuständige Fachstelle bei. Diese war der Ansicht, es gebe prinzipiell keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben und es müsse keine Auflage in den Entscheid aufgenommen werden. Die Frage der Steinschlagsicherheit liege in der Eigenverantwortung des Parkplatzbetreibers, hielt die Abteilung Naturgefahren weiter fest; sie empfahl jedoch Detail-Abklärungen mit einem Steinschlagexperten (Geologen).11 Das Regierungsstatthalteramt führte daraufhin am 28. August 2007 ein Bereinigungsgespräch durch.