d) In ihrem Amtsbericht vom 16. Juli 2007 hielt die Gemeinde Matten fest, dass das Areal gemäss Gefahrenkarte B.________ als Gefahrenzone blau (Prozessraum Steinschlag) bezeichnet sei, weshalb ein entsprechender Bericht einzuholen sei. Dem Vorhaben könne aufgrund der vorliegenden Gesuchsakten nicht zugestimmt werden. Diese müssten unter anderem wegen der Gefahrensituation ergänzt und nachgebessert werden. Mit Verfahrensprogramm vom 14. August 2007 zog das Regierungsstatthalteramt Interlaken deshalb die Abteilung Naturgefahren als zuständige Fachstelle bei.