4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die Baubewilligungsakten zum Bauentscheid für die Parkplatzfläche der Beschwerdeführerin ein. Mit Eingabe vom 13. April 2021 nahm der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte Stellung, stellte aber keine Anträge. In ihrer Vernehmlassung vom 14. April 2021 beantragte die Gemeinde, die Beschwerde sei abzuweisen und die Wiederherstellungsverfügung zu bestätigen. Anschliessend gab das Rechtsamt den Beteiligten Gelegenheit, sich abschliessend zu äussern. Von dieser Möglichkeit machte die Gemeinde mit Schreiben vom 8. Juni 2021 Gebrauch.