2. Bei einer Begehung der Parzelle am 25. Oktober 2019 stellte die Gemeinde verschiedene baupolizeiliche Mängel fest und rügte diese. Nach einer baupolizeilichen Nachkontrolle am 30. September 2020 und mehrfachem Schriftenwechsel forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerin mit Wiederherstellungsverfügung vom 16. Februar 2021 auf, die folgenden Arbeiten bis zum 30. April 2021 vollständig zu erledigen: