Mit Verfügung vom 23. Dezember 2008 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG1. Mit Gesamtentscheid vom 30. Dezember 2008 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken (heute Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli) der Beschwerdeführerin die Baubewilligung aufgrund des eingereichten Baugesuchs. Die Beschwerdeführerin erstellte daraufhin die Parkplätze und schloss mit dem von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten einen Mietvertrag über eine Teilfläche der Parzelle Nr. F.________ mit Vertragsbeginn am 1. Januar 2010 ab.