Die Beschwerdegegner erachten mit Beschwerdeantwort vom 25. Mai 2021 eine Heilung der Gehörsverletzung im Verhältnis zur Beschwerdeführerin 2 als möglich. Angesichts der Personalunion zwischen Verwaltungsratspräsident der Beschwerdeführerin 1 und Vizepräsident des Verwaltungsrates der Beschwerdeführerin 2 mute es rechtsmissbräuchlich an, wenn die Beschwerdeführerin 2 geltend mache, sie habe erst im März 2021 Kenntnis vom baupolizeilichen Verfahren erhalten.